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   OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06   

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https://dejure.org/2007,8090
OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06 (https://dejure.org/2007,8090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04.04.2007 - 7 U 170/06 (https://dejure.org/2007,8090)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 04. April 2007 - 7 U 170/06 (https://dejure.org/2007,8090)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Deutsches Notarinstitut

    HGB §§ 25 Abs. 1, 17, 18
    Für Firmenfortführung (und damit für Haftung) genügt die Fortführung eines prägendenBestandteils der Firma

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Bezahlung einer streitbefangenen Warenlieferung; Erwerb eines Handelsgeschäftes und Fortführung desselben unter der bisherigen Firma; Firmenmäßige und werbemäßige Weiternutzung einer Geschäftsbezeichnung

  • OLG Brandenburg PDF
  • Judicialis

    HGB § 1 Abs. 1; ; HGB § 1 Ab... s. 2; ; HGB § 17 Abs. 1; ; HGB § 18 Abs. 1; ; HGB § 19 Abs. 1 Nr. 1; ; HGB § 25 Abs. 1 Satz 1; ; BGB § 166 Abs. 1; ; BGB § 433 Abs. 2; ; ZPO § 529 Abs. 1; ; ZPO § 531 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Haftung bei Firmenfortführung: Firma auch bei fehlender Bezeichnung der Kaufmannseigenschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • ebnerstolz.de (Kurzinformation)

    Käufer kann bei Firmenfortführung für Verbindlichkeiten haften

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 28.11.2005 - II ZR 355/03

    Begriff der Firmenfortführung

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06
    Es genügt, dass der prägende Teil der alten Firma in der neuen beibehalten wird (BGH NJW 2006, 1001, 1002).
  • BGH, 14.04.2005 - V ZB 9/05

    Rechtsfolgen des Bietens für einen Dritten

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06
    Auch die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Landgerichts Bonn vom 16.9.2005 (NJW-RR 2005, 1359 f.) hat einen anderen Sachverhalt als den hier zur Entscheidung stehenden zum Gegenstand.
  • OLG Brandenburg, 27.05.1998 - 7 U 132/97

    Klage auf Erfüllung eines Kaufvertrags wegen Fortführung einer Firma; Haftung bei

    Auszug aus OLG Brandenburg, 04.04.2007 - 7 U 170/06
    Die vom Landgericht zitierte Entscheidung des Senates vom 27.5.1998 (OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 395, 396) hatte die Inanspruchnahme des Erwerbers eines Hotels mit Forderungen für Lieferungen an den früheren Inhaber zum Gegenstand.
  • OLG Frankfurt, 24.01.2017 - 20 W 290/14

    Erforderlicher Inhalt einer Zwangsgeldandrohung

    Die Art des Geschäftsbetriebs - also seine innere Struktur, Organisation und Komplexität -, die unabhängig von der jeweiligen Branche zu beurteilen sein soll, da es nicht der Absicht des Gesetzgebers entsprochen habe, bestimmte Gewerbebetriebe allein aufgrund ihres Gegenstandes aus dem Kreis der Handelsgewerbe auszuklammern (vgl. zu Letzterem Oetker, a.a.O., Rn. 100), die Vielzahl und Vielgestaltigkeit der erbachten Leistungen, die Geschäftsbeziehungen und ihre Abwicklungen, die Kalkulation, die Werbung, die Inanspruchnahme und Gewährung von Kredit, auch in Form von Zahlungszielen und Teilnahme am Wechselverkehr (im Gegensatz insbesondere zu einem auf bloße Barzahlung angelegten Geschäftsbetrieb), das Anlage- und Betriebskapital, die Zahl, Art und Funktion der Beschäftigten, das Erfordernis einer Lohnbuchhaltung, die Größe des Geschäftslokals, der Umsatz, das Erfordernis einer geordneten Aufbewahrung der Geschäftsunterlagen, die Art der Buchführung, regelmäßige Inventuren, die Erstellung von Bilanzen, die regionale Ausdehnung der Geschäftsaktivitäten, das Vorhandensein von Auslandsbeziehungen und ausländischer Betriebsstätten und u.U. das tatsächliche Vorhandensein kaufmännischer Einrichtungen (vgl. allgemein hierzu u.a. BGH, Urteil vom 28.04.1960, Az. II ZR 239/58, in BB 1960, 917; BGH; BGH, Urteil vom 16.11.1965, Az. V ZR 89/63, OLG Koblenz, Urteil vom 07.04.1988, Az. 5 U 10/88, OLG Dresden, Urteil vom 26.04.2001, Az. 7 U 301/01, OLG Düsseldorf, a.a.O., OLG Brandenburg, Urteil vom 04.04.2007, Az. 7 U 170/06, jeweils zitiert nach juris; Beschluss des erkennenden Senats vom 30.11.1982, Az. 20 W 146/82, in BB 1983, 335; Röhricht, a.a.O., Rn. 102, 103; Oetker, a.a.O., Rn. 100, 101; Bt-Drucks.13/8444, S. 48).
  • BFH, 11.06.2012 - VII B 198/11

    Haftung wegen Fortführung des Handelsgeschäfts gem. § 25 HGB - Keine Divergenz

    Dementsprechend urteilte das Brandenburgische Oberlandesgericht (Urteil vom 4. April 2007  7 U 170/06, juris), es sei unschädlich, wenn die im Handelsverkehr verwendete Bezeichnung eines Gewerbebetriebes nicht der firmenrechtlichen Vorschrift des § 19 Abs. 1 Nr. 1 HGB entsprochen habe, weil sie keinen Hinweis auf den einzelkaufmännischen Charakter des Unternehmensinhabers enthalten habe.
  • OLG Düsseldorf, 27.07.2007 - 3 Wx 153/07

    Enge Auslegung des § 22 HGB bei der Fortführung einer Firma mit einem ähnlichen

    Es genügt vielmehr, dass der prägende Teil in der neuen beibehalten wird (Brandenburgisches OLG - 7 U 170/06 vom 04.04.2007 bei jurion.de).
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